Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Volkshochschule für den Landkreis Regensburg


1. Anmeldung
Mit der Anmeldung kommt zwischen der/dem TeilnehmerIn und der Volkshochschule ein Teilnahmevertrag zustande. Die Anmeldung ist verbindlich und kann persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail vorgenommen werden. Wenn Sie sich nicht persönlich in unserer Geschäftsstelle anmelden, ist die Erteilung einer Abbuchungserlaubnis nötig. Der Vertrag kommt durch die Annahme der VHS für den Landkreis Regensburg zustande.
Die Abbuchung erfolgt nach Veranstaltungsbeginn. Eine Reservierung für eine Veranstaltung ist nicht möglich. Sollte zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung eine Veranstaltung bereits belegt sein, werden wir Ihre Anmeldung auf einer Warteliste registrieren und Sie telefonisch verständigen, falls ein Platz frei bzw. wenn ein Zusatzkurs eingerichtet wird.

Die VHS für den Landkreis Regensburg verschickt keine schriftlichen Anmeldebestätigungen.

Rückmeldemöglichkeit zu Folgeveranstaltungen:
Sie können sich für Veranstaltung weitermelden, die Ihre im laufenden Semester besuchten Veranstaltungen fortsetzt. Ihr(e) KursleiterIn wird Ihnen für die Rückmeldung eine entsprechende Liste vorlegen.
Bitte tragen Sie alle Angaben vollständig ein und unterschreiben Sie persönlich; die Anmeldung ist verbindlich.


2. Entgelt
Für die Teilnahme an Veranstaltungen und für Dienstleistungen der Volkshochschule wird ein Entgelt erhoben.
Für Teilnahmebescheinigungen werden jeweils 3,00 Euro berechnet, soweit für einzelne Bereiche keine andere Regelung getroffen ist.
Anfallende Kosten für Unterrichtsmaterial sind gesondert zu entrichten. Lehrbücher sind in der Regel auf eigene Kosten zu beschaffen.


3. Ermäßigungen auf Antrag
10 % bei SchülerInnen allgemeinbildender Schulen, StudentInnen und Auszubildenden; ausgenommen von dieser Regel sind spezielle Kursangebote für Kinder und Jugendliche.
20 % bei Inhabern des “Freizeitpasses” für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende.
25 % bei Sozial- und ArbeitslosenhilfeempfängerInnen.
20 % für InhaberInnen des Pflegeelternpasses und des Obertraublinger Familienpasses.
Die Ermäßigung entfällt bei unterbelegten Kursen.

Nachweise für Ermäßigungen:
Der Nachweis für eine Ermäßigung der Veranstaltungsgebühr ist entweder persönlich vorzulegen oder in Kopie unter Angabe der Veranstaltungsnummer an die VHS zu senden.
Die Nachweise müssen spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei der VHS vorliegen. Bei verspätetem Eingang ist keine Ermäßigung mehr möglich.
Mehrfache Ermäßigungen sind nicht möglich.
Die genannten Ermäßigungsmöglichkeiten gelten nicht für die Teilnahme an Studienfahrten, -reisen und Veranstaltungen, bei denen die Volkshochschule nur als Mitveranstalterin auftritt.
Die Volkshochschule behält sich den Ausschluss von Ermäßigungen vor.


4. Rücktritt der Teilnehmenden, Rückerstattung von Entgelten und Gutschriften
Kostenfreie Abmeldung:
Eine kostenfreie Abmeldung bei der VHS-Geschäftsstelle ist bis einschließlich vier Werktage vor Kursbeginn grundsätzlich bei jedem Kurs möglich. Nach dieser Frist kann kostenfrei eine Ersatzperson benannt werden.

Abmeldung mit Stornogebühr
Bei Veranstaltungen mit mehr als fünf Terminen ist ein Rücktritt bis zu Beginn des zweiten Veranstaltungstermins gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro möglich. Ein späterer Rücktritt ist nicht möglich.

Verhinderung wegen Krankheit
Liegt eine Verhinderung an der Teilnahme wegen Krankheit an mehr als vier Terminen vor, so werden bereits bezahlte Entgelte anteilig, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro mit einer Gutschrift für künftige VHS - Veranstaltungen verrechnet. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Die Verhinderung muss durch ein ärztliches Attest zeitnah betätigt werden
Weitergehende Ansprüche gegen die Volkshochschule werden ausgeschlossen. Anderweitige vertragliche Regelungen bleiben unberührt. Abmeldungen sind der Geschäftsstelle der VHS grundsätzlich schriftlich zu bestätigen. Eine Abmeldung bei der Kursleitung oder Stornierung bei der Bank ist ungültig.

So gehen wir mit Nichtzahlern um: Wir schicken eine Mahnung (Gebühr 5,00 Euro) und zwei Wochen später die zweite Mahnung (Gebühr: 10,00 Euro). Sollten wir auch dann noch ohne Zahlung bleiben, behalten wir uns unter Einschaltung eines Anwaltes ein gerichtliches Mahnverfahren vor.


5. Rücktritt der Volkshochschule
Die Volkshochschule kann in folgenden Fällen vom Teilnahmevertrag zurücktreten: Wenn sich der/die TeilnehmerIn im Zahlungsverzug befindet und eine Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist. Wenn drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn die Mindestzahl von Teilnehmenden nicht erreicht ist. Abweichend hiervon kann die Volkshochschule auf eine Absage verzichten, wenn zwischen den Beteiligten eine Aufzahlung und/oder eine Veranstaltungskürzung vereinbart wird. Wenn der/die DozentIn ausfällt. Wenn der/die TeilnehmerIn den Ablauf der Veranstaltung erheblich stört.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer VHS-Veranstaltung besteht nicht.


6. Haftung
Die Haftung der Volkshochschule wird auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.


7. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen der VHS ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich erscheinenden Programms. Der/ die DozentIn ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.


8. Hausordnung/Ferienordnung
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die in den Unterrichtsgebäuden gültige Hausordnung einzuhalten. Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke ist nicht gestattet.
Im Allgemeinen richten sich die kursfreien Tage nach der für Bayern gültigen Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen.


9. Urheberrecht und Datenschutz
Fotografieren, Filmen und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind ohne Genehmigung der Volkshochschule nicht gestattet. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule nicht vervielfältigt werden.
Persönliche Angaben von TeilnehmerInnen und DozentInnen unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.


10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung ist auch per Telefon, Fax oder E-mail möglich!
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Sie erreichen uns:

Montag bis Donnerstag
Freitag

09.00-15.00 Uhr
09.00-12.00 Uhr
Volkshochschule für den
Landkreis Regensburg e. V.